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Vor der Einreise habe ich mich hier …http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/%c3%9n+und+frettchen nach den Einreisebestimmungen erkundigt und auch alles beachtet.
Nachdem uns aber jetzt das mit Thea passiert ist habe ich weitere Erkundigungen eingeholt, da es ja laut Aussage Dänischer Bewohner Pflicht ist
seinen Hund mit einer Marke auf der Telefonnummer und Adresse steht, zu markieren. Diesen Hinweis aber bei keiner Einreisebestimmung gefunden habe.
Jetzt habe ich folgende Informationen gefunden
Dänemarks Hundegesetz:
Dänemark gilt als Hundefreundlich, was unzählige Urlauber aus Deutschland mit ihren Vierbeinern anzieht. Doch kaum jemand weiß, was dort droht, wenn der Hund verloren geht.
Die Drei-Tage-Regel
Zu Beginn soll der wohl wichtigste Abschnitt (§ 3) des dänischen Hundegesetzes (Gesetz Nr.. 164) in bezug auf Fundtiere auszugsweise zitiert werden:"............Wenn der Eigentümer nicht innerhalb von drei Tagen nach Veröffentlichung der Suchanzeige den Hund gegen Erstattung der Kosten abgeholt hat, kann die Polizei den Hund veräußern oder einschläfern lassen..." (Originalsuchanzeige der dänischen Polizei.)
Das ein Hund bereits nach drei Tagen eingeschläfert wird, wenn sich niemand für ihn interessiert, ist für deutsche Tierfreunde sicherlich schwer zu verstehen, in skandinavischen Ländern aber aus ökonomischen Erwägungen heraus durchaus üblich. Ein Tierheimsystem wie in Deutschland gibt es in dieser Form nicht. Es finden sich allerdings private Pensionen und vom Tierschutz geführte Heime, die Tiere aufnehmen. Diese werden ausschließlich durch Spenden finanziert.
Eine der beiden größten Tierschutzorganisationen Dyrenes Beskyttelse mit ca. 75 000 Mitgliedern, stellt insgesamt 15 Tierheime (dänisch: Internate) landesweit zur Verfügung. Hier werden entweder Hunde oder nur Katzen oder eine Kombination aus beidem betreut. Dies kostet Dyrenes Beskyttelse im Jahr ca. 4 Millionen Kronen (ca.544 ooo Euro). Aufgenommen werden z.B. Tiere aus Zwangsräumungen und Abgabetiere. Jährlich können von diesen Tieren ca. jeweils 1000 Hunde und Katzen an neue Familien weiter vermittelt werden.
Stufen der Halter suche
Wird ein herrenloser Hund aufgefunden, sind die dänischen Behörden selbstverständlich bemüht, ihn dem Eigentümer wieder zuzuführen. Hierfür wird folgendes unternommen:
Das Fundtier wird üblicherweise bei der Polizei eingeliefert. Hier sucht man nach eventuellen Markierungen (Tätowierung, Chip, Halsband), um gegebenenfalls den Besitzer zu ermitteln.
Ist dies erfolglos, wird in der lokalen Presse eine Suchanzeige geschaltet. Bei Hunden, die offensichtlich aus dem Ausland stammen, wird die entsprechende ausländische Polizeidienststelle informiert und eventuell hier eine zusätzliche Suchanzeige in der Presse geschaltet.
Zwischenzeitlich wird das Tier in einer privaten Hundepension unterbracht und versorgt. Allerdings nur für die drei Tage, gemäß § 3 des Hundegesetzes.
"Dies haben wir allerdings ganz anders erlebt, denn obwohl die Polizei über den Aufenthalt von Thea wusste haben sie ich nenne es mal Boshaftigkeit uns nicht über Thea verbleib unterrichtet. Sowohl wir (für uns Ferienhausanbieter Novasol) und das Tierasyl in Gram täglich bei der Polizei angerufen haben, wurde immer erklärt das kein Hund gefunden wurde."
Hunde Einheimischer:
Das dänische Hundegesetz schreibt außerdem unter anderem für in Dänemark lebende Tiere vor (§ 1, Zitat auszugsweise): ",,,,Der Besitzer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund vom vierten Lebensmonat an markiert und registriert ist und weiterhin ein Halsband mit einem Schild trägt, aus dem der Name und die Adresse des Besitzers hervorgeht..." (Empfehlung des Tierschutzvereins: Besser auch noch die Telefonnummer darauf notieren)! Damit ist in fast allen Fällen sichergestellt, dass ein aufgegriffener Hund dänischer Herkunft umgehend an den Besitzer zurück vermittelt werden kann. Dem deutschen Urlauber ist somit dringend zu empfehlen am Halsband seines Tieres deutlich die Anschrift und Telefonnummer des Heimat- und Urlaubsortes anzubringen. Das heißt natürlich auch, dass der Hund tatsächlich außerhalb des Feriendomizils immer dieses Halsband tragen muss.
Der Tierschutzverein Dyrenes Beskyttelse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vielen Registrierungsstellen für Hunde in Deutschland es für die Behörden im Ausland fast unmöglich macht, über die Chip- bzw. Tätonummer zum Besitzer zu finden.
Aus diesem Grund ist ein Halsband mit allen oben genannten Informationen unbedingt erforderlich, ja vorgeschrieben.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu lokalen und umliegenden Polizeistationen auf, zu Tierärzten, Tierheimen und zu Falck (dänischer Rettungsdienst)
Stellen Sie ein Plakat her mit allen wichtigen Daten über den Hund, ein Foto des Tieres und ihre Telefonnummer. Fotokopieren Sie das Plakat und hängen Sie es an belebten Stellen auf, z.B. in Supermärkten, an Kiosken, Schulen, Sporthallen, Ferienhausagenturen, Touristeninformationen. Notieren Sie sich die Orte, an denen Sie ein Plakat aufgehängt haben, zusätzlich auch die Telefonnummer!
Lassen Sie durch Familie, Kinder usw. am Ort nach dem Tier suchen.
Geben Sie noch am gleichen Tag eine Suchanzeige in der lokalen Zeitung auf.
Jedes Gebiet hat eine lokale Radiostation. Bitten Sie hier um einen entsprechenden Aufruf.
Setzen Sie eine Belohnung aus.
Sorgen Sie dafür, dass Sie ständig telefonisch erreichbar sind.
Halten Sie sporadischen Kontakt zu den involvierten Stellen.
Informieren Sie alle Stellen und entfernen Sie alle Plakate, wenn der Hund gefunden wurde! Haben Sie keine Angst vor sprachlichen Problemen. Viele Dänen sprechen auch deutsch, aber bitte reden Sie nicht zu schnell und sprechen Sie deutlich. Außerdem helfen Ferienhausagenturen und Touristeninformationen sicherlich weiter.
Auch das haben wir alles getan!
Aktueller Tierschutzerfolg
Es zeichnet sich ein erster kleiner Erfolg für die Tierschützer in Dänemark ab. Wie die Tageszeitung Jydske Vestkysten Ende März 2005 mitteilte, hat der dänische Tierschutzverein Dyrenes Beskyttelse mit dem Kennel Hafran/Hjordkaer, Ostdänemark, aufgrund verschiedener Presseberichte nun folgende Einigung erlangt:
Ab sofort werden dort als herrenlos eingelieferte Hunde an das Tierheim in Gram (hier war auch Thea), geführt von Dyrenes Beskyttelse, weitergeleitet. Dort werden sie nicht mehr eingeschläfert, sondern gehen in die Vermittlung! Jährlich betrifft dies zwar nur ca. 20 bis 30 Fundhunde für diesen Bezirk, aber der Anfang scheint gemacht zu sein. Eine Initiative entgegen des Hundegesetzes, ein anerkennenswerter erster Schritt!
Quelle und Original finden sie hier http://www.tierforum.de/t18500-daenemarks-hundegesetze.html
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